Zwangsvollstreckung

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist das Recht zur Anwendung staatlicher Gewalt, um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf der Grundlage eines vollstreckbaren Titels durchzusetzen. Insoweit ist die Zwangsvollstreckung ein staatliches Verfahren, um zwangsweise Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner durchzusetzen und zu sichern. Neben dieser Einzelzwangsvollstreckung gibt es auch eine Gesamtvollstreckung, die der Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dient.