Umschuldung

Zu einer Umschuldung gehören alle Maßnahmen in einer Unternehmenskrise, anlässlich einer kritischen Staatsverschuldung oder bei hoch verschuldeten Privatpersonen, die geeignet sind, die Schuldensituation des Schuldners zu entlasten. Im Rahmen einer Umschuldung müssen bestehende Schuldverhältnisse verändert und anders gewichtet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass es zwangsläufig zu einer Reduzierung des betroffenen Schuldenbetrages kommen muss. Die Veränderung kann auch darin bestehen, dass lediglich Zins- und Tilgungslasten verringert werden, um den Schuldner von einer zu hohen Aufwands- und Liquiditätsbelastung beziehungsweise ihn von einer zu hohen Zins- und Tilgungslast zu befreien, die die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zur Folge hätten. Die Umschuldung hat also das Ziel, die Rückzahlungsbelastungen zu verringern, um den unternehmerischen, staatlichen oder auch privaten Handlungsspielraum wieder zu erhöhen beziehungsweise eine Überschuldung zu verhindern und die drohende Insolvenz abzuwenden.