Umlaufvermögen

Mit dem Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände bezeichnet, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd in den Geschäftsbetrieb eingebunden zu sein und die nicht Posten der Rechnungsabgrenzung sind. Im Gegensatz zum Anlagevermögen gehören zum Umlaufvermögen Wertpapiere, Vorräte, Schecks, Bundesbankguthaben, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Wertpapiere gehören allerdings nur unter der Voraussetzung zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve dienen, da sie ansonsten im Anlagevermögen auszuweisen sind.