Tilgungsplan

Der Tilgungsplan ist der Rahmen für die Tilgung eines langfristigen Kredits. Er ist eine Aufstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Zins- und Tilgungsanteil, angefangen von der ersten Rate bis zur endgültigen Tilgung des Kredites. Der Tilgungsplan ist Bestandteil des Kreditvertrages, in dem die Konditionen in Bezug auf den Kreditbetrag, die Kreditlaufzeit und die Tilgungsperioden gelistet sind, die die Grundlage sind für die Entwicklung des Tilgungsplanes. Handelt es sich um die Vergabe eines Verbraucherdarlehens, ist der Tilgungsplan nach dem Gesetz zwingend vorgeschrieben und muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu gehören Angaben über die Kreditart, die Kredithöhe, den nominalen und effektiven Zinsen, die Zins- und Tilgungsraten und möglicherweise Vereinbarungen zur Tilgungsaussetzung.