Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem der Kreditnehmer eine Forderung an den Kreditgeber abtritt. Sie dient der Sicherung des Kredits und ist unabhängig von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts, zum Beispiel ein Vertag, zu sehen. Mit der Sicherungsabtretung entsteht ein Dreiecksverhältnis, an dem der Kreditgeber, der Kreditnehmer und der Drittschulder beteiligt sind. Der Kreditgeber ist der Sicherungsnehmer, der Kreditnehmer ist der Sicherungsgeber und der Drittschulder ist der Schuldner des Sicherungsgebers. Ein Beispiel für eine Sicherungsabtretung: Der Kreditnehmer A nimmt bei der Bank B als Kreditgeber einen Kredit auf. A ist Vermieter von C, mit dem er einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen hat. Zur Sicherung des Kredits überträgt A als Kreditnehmer und gleichzeitig Sicherungsgeber der Bank B als Kreditgeber und Sicherungsnehmer alle ihm zustehenden Forderungen aus dem Mietvertrag mit Drittschuldner C, der gleichzeitig Schuldner des Sicherungsgebers ist.