Schuldverschreibung

Als Schuldverschreibungen werden Wertpapiere bezeichnet, die Forderungsrechte verkörpern. Sie dienen dem Aussteller zur Beschaffung von Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt und stellen insoweit verbriefte Kredite dar. Der Gesamtbetrag des benötigten Kredites wird in Teilbeträge aufgeteilt. Er wird in standardisierten Urkunden verbrieft, die dann an die Anleger als Inhaber der Schuldverschreibung verkauft werden. Der Inhaber einer Schuldverschreibung hat grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung sowie einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen zu einem vereinbarten Zinssatz. Der Käufer einer Schuldverschreibung erwirbt eine verbriefte, verzinsliche Forderung, deren Gläubiger er wird. Allerdings haben die meisten Formen von Schuldverschreibungen einen Nicht-Beteiligungscharakter mit der Folge, dass der Käufer kein Mitspracherecht an dem Unternehmen erhält, sondern lediglich das Recht auf eine Zinszahlung für das angelegte Kapital.

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, siehe Schufa Holding AG