Schuldübernahme

Die Schuldübernahme ist eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses und führt zu einem Wechsel des Schuldners. An die Stelle des bisherigen Schuldners tritt ein neuer Schuldner, wodurch der frühere Schuldner von seiner Schuld frei wird. Zwingend erforderlich für eine Schuldübernahme ist das Einverständnis des Gläubigers, da die Bonität des Schuldners von entscheidender Bedeutung ist. Durch das Einverständnis wird der Gläubiger vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt.

Die Schuldübernahme ist vom Schuldbeitritt, von der Vertragsübernahme und von einer Bürgschaft abzugrenzen. Anders als bei der Schuldübernahme kommt bei einem Schuldbeitritt zum bisherigen Schuldner kumulativ ein weiterer Schuldner hinzu. Anders als bei der Schuldübernahme tritt bei der Vertragsübernahme die neue Partei in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des alten Schuldners ein. Und bei der Bürgschaft tritt der Dritte nicht an die Stelle des bisherigen Schuldners, sondern tritt in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des alten Schuldners ein.