Schuldbeitritt

Der Schuldbeitritt ist eine Form der Schuldsicherung. Bei einem Schuldbeitritt tritt eine dritte Person neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis ein. Das bedeutet, dass die dritte Person neben dem bisherigen Schuldner ebenfalls für Verbindlichkeiten haftet. Deshalb heißt der Schuldbeitritt auch Schuldmitübernahme. Insoweit begründet der Schuldbeitritt eine Gesamtschuld der Schuldner gegenüber dem Gläubiger.