Rücklastschrift

Die Rückgabe einer Lastschrift wird Rücklastschrift genannt und erfolgt dann, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann. Bei der Rückabwicklung wird der entsprechende Betrag dem Konto des Zahlungspflichtigen wieder gutgeschrieben, während das Konto des Zahlungsempfängers belastet wird. Eine Lastschrift wird dann zurückgebucht, wenn das auf dem Konto des Zahlungspflichtigen vorhandene Guthaben oder der von der Bank eingeräumte Dispositionskredit nicht ausreichen, um die Zahlung zu begleichen. Weitere Gründe für eine Rücklastschrift können sein, dass das für das Lastschriftverfahren angegebene Konto nicht mehr besteht oder die angegebene Kontoverbindung fehlerhaft ist. Die Rückgabe einer Lastschrift erfolgt auch dann, wenn der Bank kein Abbuchungsauftrag vorliegt oder es sich bei dem angegebenen Konto um ein Sparkonto und nicht um ein Girokonto handelt. Auch der Inhaber des belasteten Kontos kann eine Rücklastschrift erwirken, indem er ihr widerspricht, beispielsweise weil die Zahlung zu Unrecht erfolgte. Wird die Rücklastschrift mangels Deckung oder durch die Angabe einer fehlerhaften oder falschen Kontoverbindung ausgelöst, kann der Zahlungsempfänger gegenüber dem Zahlungspflichtigen die tatsächlichen Kosten für die Rückbuchung der Lastschrift in Rechnung stellen.