Restlaufzeit

Die Restlaufzeit bezeichnet die verbleibende Laufzeit von Forderungen, zum Beispiel Anleihen, oder Verbindlichkeiten bis zu ihrer Endfälligkeit beziehungsweise Tilgung. Handelt es sich um gesamtfällige Anleihen, ist die Restlaufzeit die Zeitspanne vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit.