Reingewinn

Der Reingewinn wird auch als Jahresüberschuss bezeichnet und stellt das positive Ergebnis einer Geschäftsperiode dar. Ermittelt wird der Reingewinn mit Hilfe der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Reingewinn entspricht der Summe aller Ertragskosten im buchhalterischen Sinne abzüglich der Summe aller Aufwandskosten. Ist die Summe der Aufwandskosten größer als die der Ertragskosten, so ergibt sich für die jeweilige Geschäftsperiode ein Verlust. Dann wurde kein Reingewinn erwirtschaftet, sondern es ist ein Jahresfehlbetrag entstanden, der einen unternehmerischen Verlust abbildet. Um den Reingewinn zu ermitteln, müssen alle handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zwingend eingehalten werden, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben.