Rating

Unter Rating versteht man im Finanzwesen die ordinal skalierte Einstufung der Bonität eines Wirtschaftssubjektes, zum Beispiel von Unternehmen oder Staaten, oder eines Finanzinstruments. Vorgenommen wird diese Einstufung von einer Ratingagentur oder von Kreditinstituten. Mit Rating wird sowohl das Verfahren bezeichnet, mit dem die Kreditwürdigkeit ermittelt wird, sowie das Ergebnis dieser Analyse. Abhängig davon, wer ein Rating durchführt, wird zwischen internen und externen Ratings differenziert. Externe Ratings werden regelmäßig von Ratingagenturen erstellt. Im Gegensatz dazu werden interne Ratings innerhalb von Kreditinstituten oder institutionellen Anlegern wie Versicherungen oder Pensionsfonds eigenverantwortlich durchgeführt. Mit einem internen Rating wird das Gläubigerrisiko überprüft, weshalb diese Daten auch nicht veröffentlicht werden. Ratingagenturen unterscheiden Ratings mit oder ohne Auftrag, je nachdem, ob sie vom Schuldner zum Rating beauftragt wurden oder nicht. Nach der Art des Ratings wird differenziert in (1) Emissionsratings, (2) Länderratings, (3) Bankrating oder Ratingsysteme für natürliche Personen, was als Kreditscoring bezeichnet wird.

(1) Das Emissionsrating ist hauptsächlich auf die Wahrscheinlichkeit der fristgerechten und vollständigen Zins- und Tilgungsleistung durch den Emittenten von Geld- und Wertpapieren ausgerichtet. Es konzentriert sich auf einzelne Emissionen und ermöglicht den Kapitalanlegern eine hohe Transparenz in Bezug auf die Beurteilung der Bonität der Titel.

(2) Das Länderrating konzentriert sich auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit einzelner Länder im Rahmen einer Länderrisikostruktur und wird von speziellen Ratingagenturen und Fachzeitschriften durchgeführt.

(3) Das Bankrating zielt auf die Bonität international agierender Banken ab. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf den Einlagensicherungs- und Haftungsregelungen für den Fall einer Insolvenz.