Privatbank

Privatbanken sind Kreditinstitute, deren Rechtsformen privatrechtlicher Natur sind und deren Gesellschafter weder die öffentliche Hand noch Mitglieder einer Genossenschaft sind. Private Banken sind neben öffentlichen Banken und genossenschaftlichen Instituten Teil des in Deutschland geltenden Drei-Säulen-Modells, wobei sich die drei genannten Gruppen vor allem durch die Art ihrer Gesellschafter unterscheiden. Bei öffentlichen Banken fungieren als Gesellschafter der Bund, Beispiel ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Bundesländer, zum Beispiel bei Landesbanken und Förderbanken, oder die Gemeinden, gemeint sind die Sparkassen, treten bei genossenschaftlich orientierten Banken die nach dem Genossenschaftsgesetz organisierten Mitglieder einer Genossenschaftsbank als Gesellschafter auf. Alle im Institute, die sich in privaten Besitz befinden, sind Privatbanken, wozu auch Spezialbanken, zum Beispiel private Bausparkassen, gehören, Branchenbanken oder Hausbanken wie die VW Bank oder die BMW Bank.