Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Es sichert die Erfüllung einer Forderung eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Das Pfandrecht verschafft dem Gläubiger eine absolute Rechtsposition, die auch gegenüber Dritten Wirkung entfaltet und gibt ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich durch Verwertung des Pfandgegenstandes zu befriedigen. Wegen seiner sehr hohen Voraussetzungen bezüglich seiner Begründung beschränkt sich die wirtschaftliche Bedeutung des Pfandrechts auf den Bereich von Immobilien.