Personalkredit

Der Personalkredit beruht auf der Bonität des Kreditnehmers und wird von den Kreditinstituten als Blankokredit oder gegen Kreditsicherheiten gewährt. Insoweit unterscheidet sich der Personalkredit vom Realkredit, der durch Grundpfandrechte wie eine Hypothek oder Grundschuld gesichert wird. Im Gegensatz dazu wird der Personalkredit oft als Blankokredit gewährt, wobei bei nicht völlig integrer Kreditwürdigkeit ebenfalls Kreditsicherheiten verlangt werden. Als Kreditsicherheiten kommen in Betracht: Grundpfandrechte wie Hypothek und Grundschuld, die oberhalb der für Realkredite geltenden Beleihungsgrenze angesiedelt sind ebenso wie die Verpfändung von Bankguthaben, Edelmetallen oder Wertpapieren, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen und von Kraftfahrzeugen oder die Abtretung von Forderungen und Rechten. Zielgruppen von Personalkrediten sind natürliche Personen sowie Unternehmen in unterschiedlichen Größenordnungen. Zu den im Rahmen eines Personalkredites vergebenen Kreditarten gehören Konsumkredite, Investitionskredite, Kontokorrentkredite und Dispositionskredite.