Offenmarktgeschäft

Die Bereitstellung von Geld durch die nationale oder supranationale Zentralbank geschieht vor allem über die sogenannten Offenmarktgeschäfte. Sie stehen im Zentrum der geldpolitischen Operationen des Eurosystems, also der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese Offenmarktgeschäfte umfassen Kredite, die durch das Hinterlegen von Pfändern besichert sind. Zu den Offenmarktgeschäften gehören auch der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralbank am sogenannten offenen Markt, an dem alle zugelassenen Geschäftspartner des Eurosystems beteiligt sind. Die Zentralbank kann Wertpapiere endgültig oder nur für eine bestimmte Zeit verkaufen oder ankaufen. Kauft die Zentralbank Wertpapiere von einer Geschäftsbank, schreibt sie der Geschäftsbank den Betrag als Sichteinlage auf ihr Konto bei der Zentralbank gut. Auf diese Weise wird Zentralbankgeld geschaffen, über das die jeweilige Geschäftsbank verfügen kann. Handelt es sich um eine befristete Transaktion, muss sich die Geschäftsbank verpflichten, die zunächst verkauften Wertpapiere nach einer festgelegten Zeit wieder zurückzukaufen. Diese befristeten Transaktionen dominieren in der Offenmarktpolitik, wobei man diese Art des Offenmarktgeschäftes in der Fachsprache Pensionsgeschäft nennt.