Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein nicht vererbbares und nicht veräußerbares absolutes Recht, die Nutzungen eines fremden Rechts, einer fremden Sache oder eines Vermögens zu ziehen. Die in der Praxis am häufigsten vorkommende Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Dem Nießbraucher werden nicht nur einzelne Nutzungsrechte gewährt, sondern das Recht zur umfassenden Nutzung des belasteten Gegenstandes. Darin enthalten sind zum Beispiel bei einem landwirtschaftlichen Grundstück die Ernte und bei einem vermieteten Haus oder verpachteten Grundstück die Rechtsfrüchte, nämlich die Miet- und die Pachtzinsforderungen.