Nennwertaktie

Nennwertaktien heißen auch Summenaktien. Das sind Aktien, die auf einen bestimmten Geldbetrag lauten. Die Rechtsgrundlage für diese Vorschrift, die zwingend vorgeschrieben ist, ist § 8 Aktiengesetz (AktG). Das bedeutet, dass das Grundkapital der Aktiengesellschaft der Summe aller Nennwerte entspricht, wobei sich der Nennwert durch die Division von gezeichnetem Grundkapital beziehungsweise der Schuldsumme durch die Anzahl der hierüber auszugebenden Aktien oder Obligationen ergibt.