Mietkautionskonto

Das Mietkautionskonto ist eine andere Bezeichnung für Kautionskonto oder auch Mietkautionssparbuch. Die Regelungen für die Mietkaution gelten nur für die Vermietung von Wohnraum nach § 549 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Auf dem Mietkautionskonto wird die Mietkaution angelegt, die ein Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses hinterlegen muss, wobei die Zinsen verschwindend gering sind. Die Mietkaution erfüllt verschiedene Funktionen. Sie dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters gegenüber einem Mieter und bleibt während der gesamten Dauer eines Mietverhältnisses bestehen. Die Höhe der Mietkaution kann bis zu drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom restlichen Vermögen anzulegen.