Mehrstimmrechtsaktie

Die Mehrheitsstimmrechtsaktie ist eine Aktie, die dem Eigentümer ein erhöhtes Stimmrecht einräumt, zum Beispiel ein hundertfaches Stimmrecht. Mehrstimmrechtsaktien werden immer in Form von vinkulierten Namensaktien ausgegeben, wobei in Deutschland die Emission von Mehrstimmrechtsaktien nach § 12 AktG (Aktiengesetz) grundsätzlich unzulässig ist. Allerdings ist es möglich, beim zuständigen Landeswirtschaftsminister eine Ausnahmeregelung zu erreichen, sofern die Emission von Mehrheitsstimmrechtsaktien zur Wahrung von überwiegenden gesamtwirtschaftlichen Interessen vorgenommen werden soll. Insoweit dienen Mehrheitsstimmrechtsaktien als Sicherungsinstrument vor Überfremdung und sind heute vor allem bei Unternehmen im Versorgungsbereich zu finden, zu denen Verkehrsbetriebe sowie Strom- und Gasanbieter gehören, sodass sich diese Aktien vorwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden.