Mehrheitsaktionär

Mehrheitsaktionär ist die Bezeichnung für einen Aktionär oder eine einheitlich handelnde Aktionärsgruppe, der oder die sich im Besitz von mindestens 50 Prozent des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft befindet und insoweit die Mehrheitsbeteiligung haben. Aufgrund des Stimmrechts kann der Mehrheitsaktionär einen tiefgreifenden Einfluss auf die Aktiengesellschaft nehmen. Das Gegenstück zum Mehrheitsaktionär ist der Minderheitsaktionär.