Massedarlehen

Massedarlehen sind die im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter bei sogenannten Massegläubigern aufgenommene Kredite mit dem Ziel, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Insoweit ist das Massedarlehen eine Sonderform von Masseverbindlichkeiten. Grundsätzlich sind alle durch den Insolvenzverwalter aufgenommenen Verbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten anzusehen.