Mahnverfahren

Das Mahnverfahren oder auch gerichtliches Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das die vereinfachte Durchsetzung von Geldforderungen zum Ziel hat. Auf Antrag des Gläubigers ergeht ein sogenannter Mahnbescheid, gegen den der Schuldner fristgerecht Widerspruch einlegen kann. Tut er das nicht, ist der Mahnbescheid vollstreckbar, indem das Amtsgericht als Mahngericht auf Antrag den sogenannten Vollstreckungsbescheid erlässt. Auf diese Weise ermöglicht das Mahnverfahren die Vollstreckung einer Geldforderung, ohne dass eine Klage eingereicht werden muss und ohne dass ein Urteil ergeht. Das Mahnverfahren wird entweder durch einen Rechtspfleger oder voll automatisiert durchgeführt. Dabei wird nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch zusteht oder nicht. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Zivilprozess ist das Mahnverfahren sehr viel schneller und deshalb eine kostensparende Alternative. Es eignet sich vor allem für Ansprüche, die nicht streitig sind. Das Mahnverfahren hat das Ziel, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Tut er das nicht, so ist der Vollstreckungsbescheid als Vollstreckungstitel geeignet, um die Geldforderung zu vollstrecken.