Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, mit dem das Verfahren zur Erlangung eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Titels verkürzt wird. Der Erlass erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Gläubiger seinen Wohnsitz hat. Dabei prüft das Amtsgericht nicht die sachliche Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Sofern dies geschieht, gibt das Amtsgericht den Rechtsstreit an das zuständige Gericht ab mit der Folge, dass das normale Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Wird hingegen kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid, der einem Versäumnisurteil gleichkommt. Innerhalb von zwei Wochen kann gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhoben werden. Bleibt er jedoch unangefochten, dient er als Vollstreckungstitel.