Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, bei der das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer wirtschaftlich abgesichert werden. Da das versicherte Risiko in der Person des Versicherten liegt, sind Lebensversicherungen Personenversicherungen. Gegenstand des Lebensversicherungsvertrages ist eine Versicherungsleistung, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder an einen im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Regelmäßig werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen, sodass die Versicherungsleistung im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht wird. Die Lebensversicherung ist von der Sozialversicherung abzugrenzen, die ähnliche Risiken abdeckt, jedoch nicht auf einem Versicherungsvertrag beruht. Ähnliches gilt für die Krankenversicherung, die Leistungen im Falle von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit bietet und die durch die Sozialversicherungsgesetzgebung geregelt werden. Im Unterschied zur Lebensversicherung werden in der Unfallversicherung Leistungen gewährt, sofern der Tod oder die Invalidität des Versicherten durch einen Unfall eingetreten sind.