Leasing

Leasing ist eine Sonderform der Finanzierung und kein Bankgeschäft im Sinne des § 1 KWG (Kreditwesengesetz). Unter Leasing versteht man die Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Finanzierungsinstitute, sogenannte Leasing-Gesellschaften, oder durch die Hersteller der Güter. Derjenige, der Güter vermietet oder verpachtet, wird zum Leasinggeber, während der Mieter oder Pächter als Leasingnehmer bezeichnet wird. Leasing-Gesellschaften sind meist Tochtergesellschaften von Kreditinstituten, bei denen die Rechtsform der GmbH dominiert.