Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist das Gesetz über das Kreditwesen, das für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Gültigkeit hat. Der Zweck des KWG ist darauf gerichtet, die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu sichern und zu erhalten und die Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen zu schützen.