Kreditlinie

Die Kreditlinie wird auch als Kreditrahmen bezeichnet und ist die betragsmäßige Obergrenze, bis zu der ein Kreditnehmer eine Kreditart in Anspruch nehmen darf. Das gilt beispielsweise auch für den auf einem Girokonto eingeräumten Dispositionskredit. Die Kreditlinie kann, muss jedoch nicht in der gewährten Höhe in Anspruch genommen werden. Kreditlinien werden Kreditnehmern regelmäßig unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt, zu denen der Verwendungszweck, die Art, die Besicherung, die Laufzeit und die Kreditzinsen gehören.

Kreditlinien dienen der Liquiditätssicherung der Kreditnehmer und können durch die verschiedenen Zahlungsinstrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Anspruch genommen werden, beispielsweise durch Überweisungen oder durch die Kreditkarte. Kreditlinien werden in offene und bankinterne Kreditlinien unterteilt, wobei die bankinternen Kreditlinien dem Kreditnehmer unbekannt bleiben. Anders verhält es sich bei einer offenen Kreditlinie, die dem Kreditnehmer im Rahmen des Kreditvertrages mitgeteilt wird.

Kreditlinien können, abhängig von der Bonität des Kreditnehmers, unbesichert oder gegen bankübliche Kreditsicherheiten eingeräumt werden, wobei die gestellten Sicherheiten oftmals zur Tilgung der Kreditlinie dienen, beispielsweise die Abtretung von Forderungen. Selten gibt es befristete Kreditlinien mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, denn regelmäßig ist eine Kreditlinie mit einem jederzeitigen Kündigungsrecht von einem Tag versehen. Banken verlangen sogenannte Bereitstellungszinsen, die vom gesamten Kreditlimit oder für den nicht in Anspruch genommen Teil berechnet werden. Für die Inanspruchnahme einer Kreditlinie wird zusätzlich ein Sollzins vereinbart, wenn es sich um für den Zahlungsverkehr bereitgestellte Kreditlinien handelt.