Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit ist die grundlegende Voraussetzung, um einen Kredit aufnehmen beziehungsweise einen Kredit- oder Darlehensvertrag abschließen zu können. Hinsichtlich der Bedingungen für die Kreditfähigkeit gibt es Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen und Personengemeinschaften. Voraussetzung für die Kreditfähigkeit natürlicher Personen ist die Geschäftsfähigkeit, die an die Vollendung des 18. Lebensjahres und an die freie Willensbestimmung gebunden ist. Bei juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts ist die Vertretungsmacht Voraussetzung für die Kreditfähigkeit. Anders als die Kreditfähigkeit ist die Kreditwürdigkeit gesetzlich nicht reguliert, sondern liegt allein im Ermessen des den Kredit ausgebenden Kreditinstituts. Als kreditwürdig werden Personen angesehen, die aller Voraussicht nach die im Kreditvertrag festgelegten Vereinbarungen erfüllen können. Dabei wird zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen beziehungsweise materiellen Kreditwürdigkeit differenziert. Zur persönlichen Kreditwürdigkeit gehören die Qualifikation, die Zuverlässigkeit sowie die unternehmerischen Fähigkeiten des Kreditnehmers, während die wirtschaftliche beziehungsweise materielle Kreditwürdigkeit auf der aktuellen finanziellen Situation des Kreditnehmers basiert, auf seinem Einkommen und seinem Vermögen, die eine Rückzahlung des gewährten Kredits sicherstellt.