Kredit

Unter einem Kredit versteht man die Übereignung von Bargeld, Buchgeld oder vertretbaren Sachen, von einem Kreditgeber auf einen Kreditnehmer im Rahmen einer befristeten Gebrauchsüberlassung, wobei sich der Kreditnehmer zu einer zukünftigen Gegenleistung in Form einer Rückzahlung verpflichtet. Der Kreditbegriff ist nicht allein auf den Bankkredit begrenzt, sondern ein Oberbegriff für eine Vielzahl wirtschaftlicher Fallgestaltungen. So ist jede Vorleistung bei einem gegenseitigen Vertrag ein Kredit, wobei das konstituierende Merkmal eines Kredits die zwischen dem Zeitpunkt der Leistung und der Gegenleistung liegende Differenz ist.

Die einzelnen Kreditarten werden differenziert nach Laufzeit (kurzfristig, mittelfristig, langfristig), nach ihrer Höhe (Mikrokredit, Klein-, Mittel-, Groß- und Millionenkredit), nach dem Umfang der Besicherung (ungesichert als Blankokredit, teilgedeckt, vollgedeckt), nach dem Status (intakt, gefährdet, notleidend, ausgefallen), nach dem Kreditgeber (Arbeitgeberdarlehen, Bankkredit, Organkredit, Lieferantenkredit, Staatskredit, Privatkredit), nach der Bereitstellung (Barkredit, Warenkredit, Kreditleihe) und nach der Verwendung (Betriebsmittelkredit, Investitionskredit, Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung, Anschlussfinanzierung, Konsumkredit, Effektenkredit, Exportkredit).