Kommissionsgeschäft

Ein Kommissionsgeschäft ist eines der sechs im Handelsgesetzbuch (HGB) besonders geregelten Handelsgeschäfte. Ein Handelsgeschäft ist ein Kommissionsgeschäft, wenn ein Unternehmer in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers ein Geschäft, beispielsweise den Verkauf von Sachen oder Wertpapieren, abschließt. Der Unternehmer wird dabei als Kommissionär und der Auftraggeber als Kommittent bezeichnet. Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Kommissionär eine angemessene oder vorab vereinbarte Provision. Der Kommissionär ist an die Weisungen des Auftraggebers gebunden, was insbesondere für die Preisgestaltung gilt. Ein typisches Beispiel für Kommissionsgeschäfte sind alle von einer Bank über die Börse ausgeführten Geschäfte.