Kommanditist

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern, von denen einer der Kommanditist ist. Sein Merkmal ist, dass er eingeschränkt haftet, da seine Haftung auf seine Einlage beschränkt ist. Dafür hat der Kommanditist kein Recht zur Geschäftsführung und auch nicht zur Vertretung. Er ist berechtigt, eine Abschrift des Jahresabschlusses zu verlangen und darf dessen Richtigkeit durch Einsicht in Bücher und Papiere überprüfen. Bei außergewöhnlichen Geschäften hat er das Recht zu widersprechen.