Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft. Wie bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) handelt es sich um einen Zusammenschluss mit dem Zweck, ein kaufmännisches Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma zu betreiben. Anders als bei der OHG werden zwei Arten von Gesellschaftern unterschieden, nämlich persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten. Der persönlich haftende Gesellschafter wird auch als Vollhafter beziehungsweise Komplementär bezeichnet. Als solcher hat er im Wesentlichen die gleiche Rechtsstellung wie der Gesellschafter einer OHG, was gleichermaßen für die Haftung gilt. Der Kommanditist haftet nur in eingeschränkter Form, denn die Haftung ist auf seine Einlage beschränkt. Allerdings hat er kein Recht zur Geschäftsführung und auch nicht zur Vertretung. Er ist berechtigt, eine Abschrift des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit zu überprüfen, indem er Einsicht in Papiere und Bücher nimmt. Sofern außergewöhnliche Geschäfte vorgenommen werden, hat er ein Recht zum Widerspruch.