Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine spezielle Art der Einkommensteuer, die für juristische Personen, beispielsweise Kapitalgesellschaften, sowie für andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen Gültigkeit hat. Besteuerungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das Einkommen, das die Körperschaft in einem Kalenderjahr bezogen hat, wobei der Steuersatz 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens beträgt. Die Körperschaftsteuer gehört zusammen mit der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer auf unternehmerische Einkünfte zu den Unternehmenssteuern. Von der Körperschaftsteuer befreit sind unter anderem politische Parteien, gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienende Körperschaften und Unternehmen des Bundes.