Kaufmännisches Mahnverfahren

Das kaufmännische Mahnverfahren ist dem gerichtlichen Mahnverfahren vorgeschaltet und wird in einem Unternehmen selbst durchgeführt. Das Unternehmen bemüht sich eigenständig, offene Forderungen eines Kunden zu erhalten, immer mit Blick auf eine gedeihliche Geschäftsverbindung. Insoweit sind im kaufmännischen Mahnverfahren Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt. Um Kooperationsbereitschaft zu signalisieren ist es sinnvoll, die erste, an den Kunden verschickte Mahnung als Erinnerung zu deklarieren unter Nennung einer angemessenen Zahlungsfrist.