Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Sie ist eine Abzugsteuer beziehungsweise Quellensteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese ist größtenteils in Form einer Abgeltungssteuer ausgestaltet, was insbesondere bei natürlichen Personen gilt. Darüber hinaus ist die Kapitalertragsteuer eine Gemeinschaftssteuer. Seit dem 1. Januar 2009 hat die Kapitalertragsteuer auch bei Privatanlegern für bestimmte Kapitaleinkünfte grundsätzlich eine abgeltende Wirkung, was vor diesem Zeitpunkt nur bei Körperschaften in speziellen Fällen galt.