Jahresabschluss

Der Jahresabschluss basiert auf handelsrechtlichen Vorschriften und ist die von allen Kaufleuten aufzustellende Jahresbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften müssen im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Aufwendungen, Erträge, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Formal muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung beziehungsweise den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen, was insbesondere in Bezug auf die Übersichtlichkeit gilt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt in Euro und in deutscher Sprache und muss vom Kaufmann beziehungsweise vom persönlich haftenden Gesellschafter unterzeichnet und zehn Jahre lang aufbewahrt werden.