Investmentgesellschaft

Investmentgesellschaften werden auch Fondgesellschaften genannt. Deutsche Investmentgesellschaften werden als Kapitalanlagegesellschaften (KAG) bezeichnet, deren Geschäftszweck darauf gerichtet ist, einen oder mehrere Investmentfonds zu verwalten. Kapitalanlagegesellschaften müssen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt werden und ihren satzungsmäßigen Sitz sowie die Hauptverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Kapitalanlagegesellschaften sind nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) Kreditinstitute. Der satzungsmäßig festgelegte Zweck von Investmentgesellschaften muss die Anlage und die Verwaltung ihrer Mittel in Wertpapieren oder in Wertpapieren und stillen Beteiligungen nach dem Grundsatz der Risikomischung sein. Ziel ist, die Anteilseigner an dem Gewinn aus der Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft zu beteiligen. Die Investmentgesellschaft dient primär der Kapitalanlage und hat nur eine mittelbare Finanzierungsfunktion.