Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich materiellrechtlich und verfahrensrechtlich mit den Rechten von Gläubigern im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners befasst. Umgangssprachlich wird die Insolvenz auch als Konkurs bezeichnet. Gemeint ist die finanzielle Situation und das Problem eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger oder mehreren Gläubigern nicht erfüllen zu können. Kennzeichen der Insolvenz sind eine Überschuldung, eine akute Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Ziel einer Insolvenz und eines Insolvenzverfahrens ist, die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln.