Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren. Es ist ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das zum Ziel hat, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen beziehungsweise insolventen Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Andererseits wird das notwendige Einkommen gesichert, das der Schuldner für seinen Lebensunterhalt braucht. Die Befriedigung der Gläubiger findet über eine geregelte Abführung der Einnahmen des Schuldners statt ebenso wie über die Verwertung seines Vermögens. Mit Abschluss des Insolvenzverfahrens wird der Erlös an die Gläubiger ausgezahlt, wobei die Kosten für das Verfahren – Gerichtskosten, Kosten für den Insolvenzverwalter und sonstige Kosten – in Abzug gebracht werden.