Inkasso

Mit Inkasso wird die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen beschrieben. Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements, zu dem auch das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung gehören. Viele Unternehmen lagern das Inkasso an Externe aus und beauftragen auf Inkasso spezialisierte Anwaltbüros oder Inkassounternehmen. Grund ist die fachliche Kompetenz dieser Dienstleister und auch eine damit verbundene Kostenersparnis und Erfolgsquote.

Ein Inkassofall entsteht, wenn ein Schuldner trotz einer Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und auf die Zahlungsforderung nicht reagiert. Im Rahmen einer schriftlichen Mahnung hat der Schuldner die Möglichkeit, Einwände gegen die Zahlungsforderung vorzutragen. Verweigert der Schuldner auch weiterhin die Zahlung, werden gerichtliche Schritte eingeleitet, um einen gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Abhängig vom Verhalten des Schuldners kann sich das Inkasso-Verfahren bis zum Einschalten eines Gerichtsvollziehers, der Pfändung von verwertbarem Eigentum und der Zwangsvollstreckung entwickeln. Ist der Schuldner verhandlungsbereit, können Vereinbarungen bezüglich Ratenzahlungen sowie Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen mit ihm verabredet werden.