Hauptversammlung

Die Hauptversammlung (HV) ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ein Organ der Aktiengesellschaft (AG). Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse in den durch Gesetz in § 118 AktG (Aktiengesetz) und Satzung bestimmten Angelegenheiten. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit und erfordern nur in besonderen Fällen eine Dreiviertelmehrheit, die sogenannte qualifizierte Mehrheit, des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung wird nach Aktiennennbeträgen ausgeübt. Möglich ist auch die Vertretung durch einen Bevollmächtigten, wobei für die Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute besondere Anforderungen gelten.