Handelsgewerbe

Ein Handelsgewerbe ist jedes gewerbliche Unternehmen, das auf Dauer angelegt ist und mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, der belegt wird durch eine funktionierende Administration, die Buchführung oder die Bilanzierung. Das Handelsgewerbe unterliegt den handelsrechtlichen Bestimmungen, die hauptsachlich im Handelsgesetzbuch (HGB) normiert sind. Regelmäßig ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe. Kein Handelsgewerbe sind Gewerbebetriebe, die nach § 1 Abs. 2 HGB in Bezug auf die Art und den Umfang einen in der für einen Kaufmann typischen Weise eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb nicht erfordern. Der Inhaber eine Handelsgewerbes ist nach dem Gesetz Kaufmann, wobei zwischen dem Grundhandelsgewerbe und Unternehmen differenziert wird, die nach den §§ 2-6 HGB zum Handelsgewerbe werden.