Handelsgesetzbuch

Das in Deutschland geltende Handelsrecht ist im Kern im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich normiert. Auch Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten für Kaufleute, wobei das BGB hinter die Normen des HGB zurücktritt, also gegenüber dem HGB subsidiär ist. Das Handelsgesetzbuch besteht aus insgesamt fünf Büchern. Im ersten Buch sind die Regelungen über den Handelsstand zusammengefasst, zu dem unter anderem Kaufleute, Handlungsgehilfen, Handlungslehrlinge, Handelsvertreter und Handelsmakler gehören ebenso wie Bestimmungen über die Prokura, die Handlungsvollmacht, das Handelsregister und die Handelsfirma. Im zweiten Buch finden sich Vorschriften über Handelsgesellschaften und die stille Gesellschaft. Das dritte Buch enthält Vorschriften über die unter anderem von Kaufleuten, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften zu führenden Handelsbücher, während das vierte Buch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Handelsgeschäfte festlegt. Das fünfte Buch des HGB regelt ausschließlich den Seehandel.