Handelsbilanz

Die Handelsbilanz ist einmal die Teilbilanz der Zahlungsbilanz. Unter Handelsbilanz versteht man auch eine Bilanz, die ein Kaufmann von Gesetzes wegen nach handelsrechtlichen Vorschriften, §§ 242ff. HGB (Handelsgesetzbuch), zu Beginn seines Handelsgewerbes und jeweils für den Schluss eines Geschäftsjahres erstellen muss. Die Handelsbilanz ist eine auf den Ergebnissen der Buchhaltung beruhende Beständerechnung und eine sogenannte Zeitpunktbetrachtung. Regelmäßig ist die Handelsbilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgebaut. Der Aktivseite, die die Vermögensposten ausweist, steht der Passivseite gegenüber, die die Kapitalposten beinhaltet. Während unter Vermögensposten alle im Unternehmen eingesetzten Wirtschaftsgüter und Geldmittel zusammengefasst werden, handelt es sich bei den Kapitalposten um Schulden der Unternehmung gegenüber Gläubigern und Beteiligten. Die weitergehende Strukturierung der Handelsbilanz ist nach §§ 266, 267 HGB abhängig von der jeweiligen Größe und dem Rechtszweig des Unternehmens ebenso wie von seiner Rechtsform.

Die Handelsbilanz steht an oberster Stelle der Leistungsbilanz und wird deshalb als deren wichtigste Unterbilanz angesehen. Als Teil der Leistungsbilanz und insoweit auch als Teil der Zahlungsbilanz ist sie eine wesentliche Grundlage, wenn es darum geht, wirtschaftspolitische und unternehmerische Entscheidungen zu treffen.