Geschäftsjahr

Der Begriff Geschäftsjahr kommt aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Es wird häufig auch als Fiskaljahr oder Wirtschaftsjahr bezeichnet. Regelmäßig erstreckt sich ein Geschäftsjahr über zwölf Monate und bezeichnet den Zeitraum unternehmerischen Handelns, der durch die sogenannte Eröffnungsbilanz eröffnet werden kann und mit dem sogenannten Jahresabschluss endet. Je nach Größe eines Unternehmens variiert der Jahresabschluss namentlich und wird auch als Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz bezeichnet. Das Geschäftsjahr kann, muss jedoch nicht mit einem Kalenderjahr identisch sein. Ein Geschäftsjahr kann auch kürzer als ein Kalenderjahr sein, jedoch niemals länger als zwölf Monate. Außerdem gibt es Branchen, deren Geschäftsjahr bewusst vom gängigen Kalenderjahr abweicht. Das gilt zum Beispiel für die Landwirtschaft, wo das Wirtschaftsjahr an die saisonalen Schwerpunkte angepasst wird. Weitere Gründe für eine Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr ist zum Beispiel die Anpassung an einen bestehenden und geografisch entfernt liegenden Mutterkonzern.