Franchising

Franchising ist eine besondere Form der absatzwirtschaftlichen Kooperation. Franchising liegt eine vertraglich geregelte, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwischen einem Franchise-Geber und einem Franchise-Nehmer zugrunde, die beide rechtlich selbstständig bleiben. Der Franchise-Geber erteilt dem Franchise-Nehmer gegen Zahlung eines einmaligen Betrages oder gegen laufende Beträge die Genehmigung, in einem durch den Franchise-Vertrag festgelegten Rahmen über bestimmte Rechte zu verfügen. Dabei handelt es sich um die Erlaubnis zur Benutzung einer meist bereits etablierten Marke oder eines Firmennamens des Franchise-Gebers. Vertragsgegenstand ist meist die Erzeugung oder der Vertrieb von Waren beziehungsweise einer Warengruppe, die Anwendung eines Produktionsverfahrens oder einer Rezeptur oder die Nutzung eines bestimmten Absatzprogramms. Der Franchise-Geber unterstützt den Franchise-Nehmer durch Schulungen und Beratung, unter anderem auch durch Marketingaktivitäten und bereits vorhandene Werbemittel. Im Rahmen des Franchise-Systems erfolgen auf Seiten des Franchise-Gebers und auch des Franchise-Nehmers unterschiedliche und vertraglich geregelte Finanzierungsleistungen.