Festverzinsliche Wertpapiere

Ein festverzinslicher Vermögenstitel ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine Zinszahlung. Denn der Käufer eines verzinslichen Wertpapiers erhält als Gegenleistung für die Überlassung des Geldes den in der Urkunde für die Dauer der Laufzeit verbrieften Zins. Der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers hat nicht nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Zinszahlung, sondern auch auf die Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrages. Mit dem Ende der Tilgung durch Zahlung des Nennwertes ist das Schuldverhältnis nach der vereinbarten Laufzeit beendet. Im Gegensatz zu Aktien erwirbt der Käufer von festverzinslichen Wertpapieren, die auch als Anleihen bezeichnet werden, keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens. Stattdessen gewährt er diesem einen Kredit und damit Fremdkapital. Insoweit bezieht sich die Bezeichnung festverzinsliche Wertpapiere auf die Rechtsstellung des Finanztitelinhabers und nicht auf die Art der Verzinsung. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören Optionsanleihen, Wandelanleihen, Gewinnschuldverschreibungen und forderungsbesicherte Wertpapiere. Auch wenn sie keine feste regelmäßige Verzinsung bieten, gehören zu den festverzinslichen Wertpapieren auch Floater, Nullkuponanleihen und Indexanleihen.