Evidenzzentrale

Die Evidenzzentrale ist die Erfassungsstelle der Deutschen Bank. Hier müssen Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen quartalsweise nach Art. 394 Capital Requirements Regulation (CRR) Großkredite und nach § 14 Kreditwesengesetz (KWG) Millionenkredite als Teil ihres Meldewesens melden. Im Gegenzug erhalten sie von der Bundesbank Rückmeldedateien. Auf diesen Dateien ist die gesamte Inanspruchnahme der Kreditnehmer beziehungsweise Kreditnehmereinheiten bei allen deutschen Banken sowie deren Auslandstöchtern angegeben, vorausgesetzt, es handelt sich um Millionenkredite. Primärziel des Meldewesens ist, dass die Kreditgeber aktuelle Informationen über den Verschuldungsstand der Kreditnehmer erhalten. Außerdem gewähren die Meldungen insbesondere bei Finanzkrisen der Bankenaufsicht einen Einblick in die aktuellen Kreditrisiken der Banken.