Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind neben echten Verbindlichkeiten und Rückstellungen eine der Formen von Verbindlichkeiten. Eventualverbindlichkeiten resultieren bei bilanzierenden Unternehmen aus der Übernahme von Haftungen für Garantien, Bürgschaften, sonstige Gewährleistungsverträge oder weitergegebene Wechsel, allerdings unter der Voraussetzung, dass zum Bilanzstichtag unsicher ist, ob und wann sie zu echten Verbindlichkeiten werden. Die drei Formen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der am Bilanzstichtag vorhandenen Wahrscheinlichkeit einer Zahlungspflicht. Bei einer Wahrscheinlichkeit der Zahlungspflicht von weniger als 50 Prozent handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten. Eventualverbindlichkeiten werden deshalb unter der Bilanz aufgeführt. Das bedeutet, dass sie nicht Bestandteil der Bilanzsumme und auch nicht der Bilanz sind.